Wie Sie bei Mängeln vorgehen sollten
Vor Ort: Beweise sammeln, Zeugen
suchen
Wer
erfolgreich reklamieren will, darf nicht warten, bis er zu Hause angekommen
ist. Folgende Punkte sollten Sie bereits vor Ort erledigen:
1. Sammeln Sie Beweise. Stellt sich der Reiseveranstalter
stur und will keine Kosten erstatten, sind die Beweise ein hilfreiches
Druckmittel, das notfalls auch vor Gericht eingesetzt werden kann. Vom
verschmutzten Swimming-Pool, den Schimmelflecken an der Wand oder anderen
Mängeln sollten Sie in jedem Fall Fotos oder Videoaufnahmen machen.
2. Lassen Sie sich am Flughafen eine schriftliche
Bestätigung von der Fluggesellschaft geben, falls Ihr Flug sich verspätet.
3. Notieren Sie sich Adressen von glaubwürdigen Zeugen, die
alle Mängel der Hotelanlage bestätigen können.
4. Fertigen Sie ein Mängelprotokoll an, das alle Mängel
konkret beschreibt.
5. Gehen Sie sofort zur Reiseleitung und verlangen Sie
Abhilfe. Nach deutschem Recht müssen Sie einen Mangel zunächst am Urlaubsort
rügen, damit der Veranstalter diesen umgehend beseitigen kann.
6. Lassen Sie sich das Mängelprotokoll vor Ort vom
Reiseveranstalter unterschreiben.
Zu Hause angekommen ...
Sobald Sie wieder zu Hause sind, wenden Sie sich schriftlich an Ihren
Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro. Schildern Sie genau die Mängel, fügen
Sie die gesammelten Beweise bei und benennen Sie konkret, wie Sie
entschädigt werden wollen (Reisepreisminderung, Gutschein, etc.). Innerhalb
eines Monats muss Ihre Beschwerde bei dem Unternehmen eingegangen sein. Am
sichersten ist es, den Brief als Einschreiben aufzugeben.
Ganz
wichtig: Sie können nichts reklamieren, was Sie nicht gebucht haben. Achten
Sie daher genau auf den Wortlaut in Reisekatalogen: Nur, weil darin die Rede
von der Meerseite war, müssen Sie nicht auch zwangsläufig ein Zimmer mit
Meerblick bekommen. Zudem dürfen Sie nicht den Fehler machen, den deutschen
Standard auf Ihr Urlaubsland zu übertragen. So sind beispielsweise laut
einem Gerichtsurteil einige Kakerlaken in einem Hotelzimmer auf Gran Canaria
durchaus hinzunehmen.
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