Startseite

Flugdatenbank

Airline Bewertungen

Kontaktformular

Linkliste

Impressum

Gästebüch

Partnerschaft Weltweit

       

Reiseziele Asien
Thailand
Malaysia
Kambodscha
Vietnam
Brunei
Philippinen
Indien
China
Russland
Ratgeber Urlaub in Asien
Mängel im Urlaub
Reiseapotheke
Ungeziefer im Urlaub
Mückenschutz
 
Hotels in Thailand

Phi Phi Island Village Beach Resort & Spa
Phi Phi Island Villa
Phi Phi Island, Lo B
from THB 5000

Tropical Herbal Spa & Resort
Tropical Herbal Spa
Ao Nang, Phranang Ba
from THB 2350

Ao Nang Sea Front Thai Resort
Ao Nang Sea Front Th
Ao Nang, Phranang Be
from THB 950

 

Wie Sie bei Mängeln vorgehen sollten

Vor Ort: Beweise sammeln, Zeugen suchen

Wer erfolgreich reklamieren will, darf nicht warten, bis er zu Hause angekommen ist. Folgende Punkte sollten Sie bereits vor Ort erledigen:

1. Sammeln Sie Beweise. Stellt sich der Reiseveranstalter stur und will keine Kosten erstatten, sind die Beweise ein hilfreiches Druckmittel, das notfalls auch vor Gericht eingesetzt werden kann. Vom verschmutzten Swimming-Pool, den Schimmelflecken an der Wand oder anderen Mängeln sollten Sie in jedem Fall Fotos oder Videoaufnahmen machen.

2. Lassen Sie sich am Flughafen eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft geben, falls Ihr Flug sich verspätet.

3. Notieren Sie sich Adressen von glaubwürdigen Zeugen, die alle Mängel der Hotelanlage bestätigen können.

4. Fertigen Sie ein Mängelprotokoll an, das alle Mängel konkret beschreibt.

5. Gehen Sie sofort zur Reiseleitung und verlangen Sie Abhilfe. Nach deutschem Recht müssen Sie einen Mangel zunächst am Urlaubsort rügen, damit der Veranstalter diesen umgehend beseitigen kann.

6. Lassen Sie sich das Mängelprotokoll vor Ort vom Reiseveranstalter unterschreiben.

Zu Hause angekommen ...

Sobald Sie wieder zu Hause sind, wenden Sie sich schriftlich an Ihren Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro. Schildern Sie genau die Mängel, fügen Sie die gesammelten Beweise bei und benennen Sie konkret, wie Sie entschädigt werden wollen (Reisepreisminderung, Gutschein, etc.). Innerhalb eines Monats muss Ihre Beschwerde bei dem Unternehmen eingegangen sein. Am sichersten ist es, den Brief als Einschreiben aufzugeben.

Ganz wichtig: Sie können nichts reklamieren, was Sie nicht gebucht haben. Achten Sie daher genau auf den Wortlaut in Reisekatalogen: Nur, weil darin die Rede von der Meerseite war, müssen Sie nicht auch zwangsläufig ein Zimmer mit Meerblick bekommen. Zudem dürfen Sie nicht den Fehler machen, den deutschen Standard auf Ihr Urlaubsland zu übertragen. So sind beispielsweise laut einem Gerichtsurteil einige Kakerlaken in einem Hotelzimmer auf Gran Canaria durchaus hinzunehmen.

 



 
 
 
Reise Hinweise

Alle Airline Bewertungen
 
Unsere Partner

 ausgewählt von bunte-suche.de

 
 
city map
 
Eingetragen bei

 

 Top-Unterkunft.de besuchen...

   
 
 
 
 
 
 
Werbung

 Asien-Toplist.de

 
 
 

  Bookmark Buttons

 

Copyright © 2010 Asien-Urlaub.com  Alle Rechte vorbehalten.
    Stand: 17.02.10 08:55:23 +0700